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Berechnungstabellen

Kostenlose Excel-Tabellen zur Berechnung korrekter Wasser- und Abwassergebühren

Die Stadt Tirschenreuth hat im Jahr 2007 ein bayerisches Kommunalberatungsbüro mit der Kalkulation der Wassergebühren beauftragt. Die Berechnungen enthielten gravierende Fehler, die zu einem nicht korrekten Wasserpreis führten. Die von mir beanstandeten Fehler wollte das Büro nicht korrigieren, weil es der Auffassung war, dass seine Berechnungen richtig seien. Auf mein Drängen hin beschloss der Stadtrat, die Kalkulation des Kommunalberatungsbüros vom Bayerischen Prüfungsverband überprüfen zu lassen. Der Prüfungsverband gab mir in allen Punkten Recht.

Daraufhin entwickelte ich Berechnungstabellen, mit denen korrekte Wasser- und Abwassergebühren berechnet werden können. Fehler, wie sie das genannte Beratungsbüro machte, sind bei Anwendung meiner Berechnungstabellen überhaupt nicht möglich.
Diese Berechnungstabellen stelle ich den Kommunen kostenlos zur Verfügung.
Übrigens das fragliche Kommunalberatungsbüro, das jetzt noch in ganz Bayern tätig ist, erstellt nunmehr auch korrekte Berechnungen. Die von mir aufgezeigten Fehler wurden abgestellt.

In meine Berechnungstabellen sind "immerwährende" Abschreibungstabellen für die Anlagegüter, Beiträge und Zuwendungen integriert.
Mit der Eingabe des Datums für einen neuen Berechnungszeitraum werden automatisch die kalkulatorischen Abschreibungen und kulatorischen Zinsen für den neuen Berechnungszeitraum berechnet und in die Blätter "Nachkalkulation" und "Vorkalkulation" übernommen.
Abgeschrieben wird centgenau nach den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 EStG.

Für die Erstellung von Wasser- und Abwassergebührenkalkulationen sind alle nach dem Bayer. KAG zulässigen Berechnungsarten möglich, und zwar:
  • Anfertigung von Nachkalkulationen für einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren (einschl. Nach-Nach-Kalkulationsjahr) und gleichzeitig
  • Anfertigung von Vorkalkulationen für einen Zeitraum von 1 bis 4 Jahren.
  • Für beide Kalkulationsarten (Nachkalkulation und Vorkalkulation) sind nachfolgende Berechnungsweisen möglich.
    • Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen von den Anschaffungs-/Herstellungskosten
    • Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen von den Wiederbeschaffungszeitwerten (nach Preisindexmethode). Bei diesem Berechnungsmodus wird der Betrag, der der Sonderrücklage zuzuführen ist, gesondert ermittelt und ausgewiesen
    • Berechnung der Gebühren unter Einbezug der Abschreibungen des zuwendungsfinanzierten Anlagevermögens. Der Zuführungsbetrag zur Sonderrücklage wird gesondert ermittelt und ausgewiesen
    • Berechnung der kalkulatorischen Zinsen nach der Halbwertmethode
    • Berechnung der kalkulatorischen Zinsen nach der Restbuchwertmethode
    • Gemischte Berechnung der kalkulatorischen Zinsen (Teil der Anlagegüter nach Restbuchwertmethode und Teil der Anlagegüter nach Halbwertmethode)

  • Für die Abwasserbeseitigung können auch gesplittete Abwassergebühren berechnet werden

Sind einmal alle Daten (Anlagevermögen, Betriebskosten) erfasst, dann liegt die Umstellung auf eine andere Berechnungsart im Sekundenbereich.

Die Kalkulationstabellen können heruntergeladen und für eigene Berechnungen verwendet werden.
Falls es bei der Anwendung der Tabellen Probleme geben sollte, stehe ich für weitere Beratungen gerne zur Verfügung.
Auf Wunsch nehme ich auch Berechnungen vor.
Hierfür verlange ich für eine Wassergebührenkalkulation 300 € und für eine Abwassergebührenkalkulation 500 €, zuzüglich Fahrtkosten.

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